Her mit der Berufsberechtigung!
30. Januar 2012
Eine veraltete Bestimmung im Berufsausbildungsgesetz (BAG §28) verhindert seit Jahren eine wechselseitige Anrechnung von Schul- & Lehrabschlüssen, was bedeutet, dass die Ausbildung in Schulen die Lehrabschlussprüfung nicht ersetzt und dass es keine verbindliche Regelung gibt, wie viel Lehrzeit angerechnet werden muss/kann.
Vergeudung von Bildungsressourcen und Lehrplätzen!
AbsolventInnen einer Berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS) kann es also trotz erfolgreicher Ausbildung, belegt durch Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis, Abschlussprüfungszeugnis oder Reifeprüfungszeugnis, passieren, dass ihnen ein Lehrvertrag anstelle eines Arbeitsvertrages angeboten wird und auch die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden muss. So ist zum Beispiel nach Ansicht der Wirtschaftskammer, die fünfjährige kaufmännische Schulausbildung mit einer HAK-Matura weniger wert als eine kaufmännische Lehre – das ist bildungspolitischer Nonsens! Wieso sollten die Betroffenen doppelt ausgebildet werden? Wieso nimmt die Wirtschaft die Verschwendung von dringend gebrauchten Lehrplätzen in kauf?
Lehrvertrag oder Arbeitsverhältnis?
Ob ein Lehrvertrag abgeschlossen oder ein Arbeitsverhältnis begründet wird, das entscheidet derzeit der Betrieb in Einvernehmen mit den Betroffenen. Man muss sich also mit den Betrieben darüber einigen, ab wann man einen Arbeitsvertrag bekommt. Das ist eine unakzeptable Ungleichbehandlung! Wir fordern deswegen seit Jahren die vollständige Anrechnung und den vollständigen Ersatz der Lehrabschlussprüfung in einschlägigen Lehrberufen die auch zur Schulausbildung passen! AbsolventInnen von mindestens dreijährigen BMHS soll der Lehrabschluss für einen verwandten Beruf vollständig anerkannt werden.
Wirtschaftskammer zog Einigung wieder zurück!
In jahrelangen Verhandlungen ist es bereits gelungen, die Wirtschaftskammer von der notwendigen Änderung dieses § 28 im Berufsausbildungsgesetz zu überzeugen. Umso unverständlicher ist es, dass die Vertreter der WKÖ ihre Zusagen plötzlich wieder zurückgezogen haben. Die Arbeitgeber wehren sich plötzlich wieder gegen den logischen Schritt, die schulische Ausbildung als gleichwertige Ausbildung anzuerkennen.
Gehaltsverlust von bis zu 41.212,50 Euro!
Damit lassen sie zu, dass weiterhin SchulabsolventInnen in die Lehre gedrängt werden, und die Betriebe kassieren dafür auch noch Förderungen! Dass den ehemaligen SchülerInnen dabei bis zu 41.212,50 Euro* entgehen, ist der Wirtschaftskammer offensichtlich gleichgültig!
Wir fordern eine sofortige Änderung des Berufsausbildungsgesetzes und die beseitigung dieser Schieflage!
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Weitere und laufend aktuelle Infos findest du auf www.jugend.gpa-djp.at, www.weisserrabe.at und auf www.facebook.com/berufsberechtigung!
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