praxistest mythen
By GPA-djp JugendImmer wieder erzählen ArbeitgeberInnen den Lehrlingen ein Märchen wenn es um den Praxistest geht. So wird dieser angeblich auf die Lehrabschlussprüfung angerechnet oder es werden andere „Geschichten“ erfunden, um die Lehrlinge zu „motivieren“ den Praxistest zu schaffen. Damit muss endlich Schluss sein!
Willst auch du dazu beitragen, dass mit den Mythen Schluss ist? Dann schreib uns via Email was du gehört hast oder hinterlass ein Kommentar auf dieser Seite! Wir werden deine „Mythen“ natürlich anonymisiert hier veröffentlichen und die Wahrheit dazu schreiben!





In Salzburg haben wir letztes Jahr im November eine intensive Informationskampagne durchgeführt. Dabei erfuhren wir Gerüchte wie zum Beispiel:
* “Wenn ich den Praxistest nicht schaffe, dann bekomme ich kein Urlaubsgeld” –> LÜGE
* “Wenn ich den Praxistest nicht schaffe, dann darf mein AG mich kündigen” –> LÜGE (es besteht keine Möglichkeit außerhalb der derzeit gültigen Bestimmungen aufzulösen)
* “Wenn ich den Praxistest schaffe, dann brauche ich nur die halbe LAP zu machen –> LÜGE
Also bitte vorsicht! Der Praxistest bringt nur dem Chef was, nämlich € 3.000,-!!!!!
LG
Mike
viele betriebe erzählen den lehrlingen, dass sie sich für den praxistest urlaub nehmen oder auf zeitausgleich gehen müssen. das ist eine lüge –> der praxistest muss in deiner arbeitszeit stattfinden oder auf diese angerechnet werden.
Ich habe selbst ned Praxistest schon gemacht…der ist nicht schon schwer das man eine Woche Urlaub braucht um dafür zu lernen…das mid der Beteiligung find ich eine gute Idee aber das mid dem extra Urlaub ist echt übertrieben…na der halben Lehrzeit ist dieser Test für normal locker zu schaffen und nach meiner Info zufolge sind auch noch nicht viele gewesen die ihn nicht geschafft hätten…
hallo tamara.
danke für deine unterstützung. zu deiner anmerkung zwecks bildungsfreistellung. da muss man vorsichtig sein, denn der praxistest wurde geschaffen um die betriebe auf ihre ausbildungsqualität zu prüfen und nicht die lehrlinge. jetzt ist es aber so, dass ja die lehrlinge getestet werden und sich viele in ihrer freizeit vorbereiten, obwohl es aufgabe der betriebe wäre die lehrlinge so gut in der arbeitszeit vorzubereiten, dass sie den praxistest locker schaffen. solange die lehrlinge aber unter druck gesetzt werden, dass sie ja den praxistest schaffen so lange müssen wir die bildungsfreistellung fordern.
lg Heli
ps: wer es noch nicht gemacht hat: jetzt auf http://www.jugend.gpa-djp.at/praxistest die online petition unterschreiben
Da dieser Test ja während der Arbeitszeit absolviert wird, hat der Lehrling ja keine Nachteile. Ob er nun im Betrieb arbeitet oder diesen Test macht, macht ja keinen Unterschied, er sollte so oder so sein bestes geben.
Und der Betrieb wird mit dieser Förderung dazu motiviert, Lehrlinge auszubilden und dies auch auf einem qualitativ hohen Level.
Der Lehrling bekommt, oder sollte, eine gute Ausbildung bekommen, das ist seine Belohnung. Und eine gute Ausbildung ist einiges Wert – auch wenn manche Jugendliche das erst später erfahren werden.
Also finde ich die Aussage “die Lehrlinge gehen leer aus” etwas übertrieben.
so stimmt das nicht ganz. der praxistest wurde geschaffen um die “QUALITÄT” der Ausbildung zu überprüfen und hat mit “Anreiz mehr Lehrlinge auszubilden” relativ wenig zu tun.
Um aber die Qualität der Ausbildung zu überprüfen würde es ein anderes System wie benchmarks oder ähnliches brauchen. denn momentan werden die lehrlinge und nicht die betriebe überprüft.
und es macht sehrwohl einen unterschied. viele betriebe erzählen den lehrlingen dass der praxistest auf die lehrabschlussprüfung angerechnet wird. viele betriebe ziehen die zeit für den praxistest von der arbeitszeit ab, diese liste lässt sich lange fortsetzen.
also: her mit einem gerechten teil der kohle für die lehrlinge!!!!!!
die lehrlinge werde geprüft, ja – aber um zu sehen, ob sie was lernen, ob der betrieb ihnen was beibringt oder nur zum putzen und jausnholen einsetzt.
Natürlich sollten solche lügen nicht herumerzählt werden.
Aber:
ein lehrling kostet einem betrieb einiges an zeit und geld, und durch diesen test bekommt er etwas zurück…und der lehrling macht diesen test in der arbeitszeit, also wird er ja eh schon bezahlt dafür, das er das macht. Wenn ein betrieb das anders macht, sollte man gegen ihn vorgehn, nicht gleich gegen das ganze system. und man sollte versuchen, diese fehler und mängel auszubessern, und nicht einfach nur kohle fordern.
lg
also: im obigen beitrag habe ich einen lösungsansatz geboten, nämlich jenen dass die betriebe in hinblick auf ihre ausbildungsqualität mittels eines benchmark-systems überprüft werden, was sicher besser wäre als stures “auswendig” lernen von prüfungsfragen. ein solches system könnte ebenso anhand einer ausbildungsdokumentation überprüfen was vermittelt wurde zusätzlich könnte überprüft werden ob es zum beispiel einen regelm. abteilungswechsel gibt, ob es zB. eine vorbereitunga auf die berufsschule usw. gibt.
die betriebe erhalten aufgrund der richtlinie zur förderung der betrieblichen ausbildung nicht wenig geld. zum beispiel bekommen sie:
BASISFÖRDERUNG (alle Betriebe):
Für Lehrlinge im 1. Lehrjahr = 3 Lehrlingsentschädigungen
Für Lehrlinge im 2. Lehrjahr = 2 Lehrlingsentschädigungen
Für Lehrlinge im 3. Lehrjahr = 1 Lehrlingsentschädigung
Für Lehrlinge im 4. Lehrjahr = 1 Lehrlingsentschädigung
LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG (AUSGEZEICHNETER ODER GUTER ERFOLG):
200 Euro für einen guten Erfolg der Lehrlinge, 250 Euro für einen ausgezeichneten Erfolg!
Ausserdem gibt es noch Förderungen für: Ausbildung der AusbildnerInnen, Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, Zwischen- & Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen…
Ergo: Die Betriebe werden nicht mit zu wenig Geld unterstützt, da kann ruhig auch was an die Lehrlinge gehen. Mehr zum Thema Förderrichtlinie gibt es hier: http://operationpraxistest.files.wordpress.com/2010/06/2009-lehrlinge-forderung-der-betrieblichen-ausbildung-von-lehrlingen.pdf
Der Bundeskanzler der Regierungskoalition, die das beschlossen hat, hieß denke ich Alfred Gusenbauer. Hat der Genosse da gepatzt?
PS: In einigen Kollektivverträgen ist bereits ein Anteil der Ausbildungsprämie für Lehrlinge vorgesehen.
Ach ja, noch was. Vielleicht könntet ihr euch in der Wortwahl ein bißchen mäßigen. Es mag schon sein, dass von Seiten mancher Lehrberechtigter hier (auch bewusste) Fehlinformationen gegeben werden. Aber gleich Lüge?
Mindestens genauso viel “Lüge” steckt in eurem zigarrerauchenden Bonzen der sich von ach so armen Lehrlingen ziehen lässt. Ich denke da jetzt an so manche Kleingewerbetreibende für die die Beschäftigung eines Lehrlings durchaus eine finanzielle Belastung als auch gehörigen Arbeitsaufwand darstellt. Der muß seinen Lehrling nämlich knapp mehr als 60 Wochen zahlen (inkl. Sonderzahlungen), der Lehrling ist aber nur zwischen 33 und 35 Wochen im Betrieb.
Generell würde vernünftig reden wahrscheinlich den Lehrlingen mehr bringen als Hetze und Aktionismus.
lg, Andreas
Lieber Andreas!
Ich denke nicht, dass wir unsere Wortwahl “zügeln” sollten, denn wir sprechen die Probleme an wo sie bestehen. Die Betriebe erhalten nicht wenig Förderung für die Ausbildung von Lehrlingen und die Lehrlinge arbeiten produktiv im Unternehmen mit. Dafür bekommen sie eine Lehrlingsentschädigung von der sie oftmals die Kosten für das Berufsschulinternat usw. bezahlen müssen. Es ist nur FAIR dass die Lehrlingen einen Anteil der Förderungen bekommen.
In den letzten Wochen haben wir viele Gespräche mit Lehrlingen geführt, sie über die Rahmenbedingungen für den Praxistest informiert und festgestellt dass der überwiegende Anteil der Lehrlinge nicht wusste welche Spielregeln es hier gibt!
Noch was: Es stimmt das in einigen Kollektivverträgen eine Regelung für die Lehrlinge enthalten ist, diese wurde uns von den ArbeitgeberInnen aber nicht geschenkt sondern von uns als Gewerkschaft in zähen Verhandlungen erstritten.
mfg heli