Arbeitsrecht. SchülerInnen und StudentInnen arbeiten in den Ferien, um Geld zu verdienen und Praxis zu sammeln. Es braucht aber klare Regelungen rund um die Ferialjobs. Denn auch hier gilt: Vertrag, Entlohnung und Sozialversicherung müssen stimmen!
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Gute Sommerjobs sind rar. Dennoch ist es nicht ratsam, für „die Ehre und Gottes Lohn“ zu arbeiten. Wer sich für einen Job in den Sommermonaten entscheidet, sollte sich vorab genau erkundigen, zu welchen Bedingungen er oder sie arbeiten wird. Leider ist es in vielen Firmen üblich geworden, die jungen MitarbeiterInnen ohne Dienstvertrag, dafür aber angestrengt und vollwertig werken zu lassen.
Nicht ausbeuten lassen
Einen Ferialjob ohne schriftlichen Dienstvertrag anzutreten, bedeutet oft, am Ende des Monats 200 bis 300 Euro aufs Konto zu bekommen, ohne für die Zeit der Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich abgesichert gewesen zu sein. „Meldet ein Betrieb seine FerialmitarbeiterInnen bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse nicht an, dann bedeutet das für die ArbeitnehmerInnen, dass sie während dieser Zeit weder kranken- noch unfallversichert sind und auch keine Pensionszeiten für einen späteren Pensionsanspruch erwerben. Das ist Ausbeuterei und illegal!“, kritisiert GPA-djp-Jugendsekretärin Barbara Marx.
Vorsicht, falsche “Selbstständigkeit”
Auch FerialmitarbeiterInnen sind in den meisten Fällen ganz normale ArbeitnehmerInnen, für die die Schutznormen des Arbeitsrechtes gelten, das sind z. B. Pausenregelungen, Tageshöchstarbeitszeit, Abgeltung für Überstunden usw. Da es für ein Unternehmen immer billiger ist, Werkverträge abzuschließen, bei denen keine hohen Lohnnebenkosten anfallen, wird häufig versucht, FerialpraktikantInnen ins “selbstständige Eck” zu drängen.
ArbeitnehmerInnen sind weisungsgebunden, zur Anwesenheit während einer geregelten Arbeitszeit und zur Arbeitsleistung verpflichtet und in den Organisationsablauf des Betriebes eingebunden. „Das ist bei den meisten Ferialjobs so und daher sollte man sich nicht auf ein werkvertragähnliches Arbeitsverhältnis als “Neuer Selbstständiger” einlassen, nur weil man froh ist, endlich einen Sommerjob in Aussicht zu haben“ rät Barbara Marx.
Kollektivvertrag regelt Mindestentgelt
Auch für Ferienjobs gilt: Der Kollektivvertrag bestimmt das Mindestentgelt. Je nach Tätigkeitsbereich gilt einer der 450 Kollektivverträge in Österreich, die ein angemessenes Gehalt als Mindestgrenze definieren. Doch auch bei Jobs, die von keiner kollektivvertraglichen Regelung erfasst sind, kann man sich an anderen Kollektivverträgen orientieren und 800 bis 1.000 Euro Mindestgehalt annehmen. Dazu kommen noch aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Urlaubsentschädigung für nicht konsumierten Urlaub.
Dass man nicht unter seinem Wert arbeiten sollte, hat auch Paul Wilhelm, damals 16 Jahre alt, im vergangenen Sommer erfahren. Der HTL-Schüler absolvierte ein Pflichtpraktikum in einer KFZ-Werkstätte – Arbeitsvertrag erhielt er keinen. Kurz vor Antritt der Tätigkeit wurden ihm als Entlohnung 200 Euro in Aussicht gestellt. Doch Paul Wilhelm fand heraus, dass PraktikantInnen im metallverarbeitenden Gewerbe kollektivvertraglich mindestens 891 Euro monatlich zustehen. Er ging vor Gericht und bekam von der Firma im April dieses Jahres im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung 1.536 Euro überwiesen.
Informieren zahlt sich aus
„Jede Schülerin oder Studentin, die im Sommer einen Ferialjob machen wird, kann sich an die GPA-djp-Rechtsberatung wenden, um Vertragsentwürfe durchrechnen oder auf versteckte Ansprüche hin prüfen zu lassen“, rät Jugendsekretärin Barbara Marx. „Manchmal wird falsch abgerechnet, oft ist nach der Tätigkeit finanziell mehr drinnen, als man zunächst glaubt“, beschreibt Marx ihre Motivation, auf den Unis und in den Schulen kontinuierlich zu informieren und die jungen Menschen zu ermutigen, nicht “gratis” oder unterbezahlt zu arbeiten.

Die MitarbeiterInnen der Bundesjugendabteilung beantworten gerne alle Fragen zum Thema Ferienjobs.
Marx sieht im Lohndumping bei Ferialjobs eine krasse Fehlentwicklung: „Die Unternehmen meinen, Ferialpraktikanten nichts oder nur wenig bezahlen zu müssen, da diese für eine spätere Fixanstellung auf die Erfahrung aus Sommerjobs angewiesen wären. Das ist eine Entwertung der Hochschul- und Fachhochschulausbildung, schließlich sind das hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen.“ Und gerade, weil unterbezahlte Ferienjobs immer mehr um sich greifen und man allein oft schwer etwas ausrichten kann, „ist hier eine gewerkschaftliche und solidarische Organisation immens wichtig“.
Medien- und Kulturbranche
In einigen Arbeitsbereichen nehmen die prekären Sommerjobs überhand. Speziell im Medienbereich, aber auch in den Sparten Soziales und Kunst gibt es viele “Erfahrungssklaven”, die für den begehrten Sommerjob auf Entlohnung, sozialversicherungsrechtliche Absicherung und arbeitsrechtliche Ansprüche verzichten.
Susanne Prinz beispielsweise hat vergangenen Sommer ein dreimonatiges “Praktikum” in einer kleineren Galerie absolviert. Dort hat sie große und kleine Agenden erledigt und die Geschäftsführung unterstützt. Der Lohn für den 30-Stunden-Job: monatlich 200 Euro, ohne Arbeitsvertrag, ohne Sozialversicherung. Der Preis für die interessante Arbeitserfahrung: Die temporäre finanzielle Abhängigkeit vom Lebenspartner, die „so nicht geplant war“.
Gerade im Kulturbereich scheinen viele Unternehmen zwar nachhaltige Projekte zu machen, die die Fahne der Frauenförderung hoch halten, in der eigenen Personalpolitik bleiben Frauenförderung und Nachhaltigkeit aber zugunsten kurzfristiger finanzieller Ersparnisse auf der Strecke. Auf der Homepage www.kulturkonzepte.at finden sich mehrere “Praktikumsstellen”, bei denen 300 Euro Vergütung für einen 40-Stunden-Job geboten werden. Sieht man sich die Tätigkeitsbereiche genauer an, wird schnell klar, dass hier im Sommer Personallöcher gestopft und als schlecht bezahlte Praktikas getarnt werden sollen.
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Weitere Infos
► zur Aktionswoche ‘Fair statt prekär’ gibt es reichhaltige Infos zu Ferialjobs und Praktika im ServiceBlog Arbeitsvertrag.
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Danke für den Beitrag. Es sollte aber auf keinen Fall darauf vergessen werden (was ihr sicher eh nicht macht, aber trotzdem), dass prekäre Arbeitsbedingungen nicht nur die Jungen betrifft. Ich selber bin derzeit 50 und arbeitslos, weil meine Firma in konkurs gegangen ist. Jetzt bin ich auf Arbeitssuche und alles was mir an Jobs angeboten wird, sind Werkvertragsjobs, die ich aber partout nicht für länger amchen will, weil mir die fehlenden Rechte dabei einfach zu viele sind…