Ab in die Hängematte?

Soziale Sicherheit. Der Beschluss für die Mindestsicherung war keine 24 Stunden alt, schon wurden erste Töne laut, ob sich Arbeiten dann überhaupt noch auszahlt – eine Frage, die sich bei genauer Betrachtung von selbst beantwortet.

Vielleicht waren es Begriffe wie die “soziale Hängematte”, oder die jahrelange Diskussion, die dem Beschluss vorausgegangen war, oder auch die leicht zu entkräftende Kritik der größten Oppositionspartei, die den Regierungsparteien bei der Mindestsicherung wortwörtlich “Husch-Pfusch” vorwarf – die bedarfsorientierte Mindestsicherung, deren Einführung der Ministerrat Mitte März beschlossen hat, löste eine unschöne Neiddebatte aus. Tenor: „Warum soll man dann eigentlich noch arbeiten gehen?

Arbeitsmarkt
Selbst bei oberflächlicher Betrachtung liegt die Unsinnigkeit dieses Zugangs auf der Hand: Weil viele Menschen, vor allem ältere Frauen und Männer, aber auch immer mehr Jugendliche, selbst bei bestem Willen in Zeiten wie diesen gar nicht die Möglichkeit haben, einer geregelten bezahlten Arbeit nachzugehen.

Die Wirtschaftskrise ist erst dann vorbei, wenn sich der Arbeitsmarkt spürbar und nachhaltig erholt“, wie es der Vorsitzende der GPA-djp, Wolfgang Katzian, immer wieder auf den Punkt bringt – davon kann mit derzeit rund 350.000 Arbeitslosen in Österreich leider noch keine Rede sein.

Eine genaue Betrachtung der Mindestsicherung, wie sie ab 1. September ausbezahlt werden soll, sollte wohl allen Zweiflern und Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Sie orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung. Das bedeutet zum Start im heurigen Herbst 744 Euro beziehungsweise 1.116 Euro netto für Paare zwölfmal jährlich.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist auch kein bedingungsloses Grundeinkommen – sie steht nur Personen zu, die bereit sind, zu arbeiten. Ausnahmen gibt es nur für jene, die das ASVG-Pensionsalter erreicht haben, Kinder bis zu drei Jahren betreuen oder Kranke ab Pflegestufe drei alleine pflegen, bei Sterbebegleitung für schwerstkranke Kinder oder im Falle einer Ausbildung, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde.

Die Mindestsicherung ist weiters an das “Recht des dauernden Aufenthalts” gebunden, das Argument des Sozialtourismus zielt also ins Leere. Es wird sie außerdem nur für Menschen geben, die über keine Ersparnisse oder Vermögen verfügen.
(Siehe dazu den Eintrag im ‘Mehr Arbeitslosengeld’-Blog).

Arbeit attraktiver machen
Die Mindestsicherung ist eine konkrete Maßnahme zur Bekämpfung der Armut, aber auch zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Arbeit und Mindestsicherung“, stellt Wolfgang Katzian klar.
Die Bemühungen müssten darauf abzielen, die Arbeit wieder attraktiver zu machen. Dazu zählt der Vorsitzende der GPA-djp auch die Forderung nach der kollektivvertraglichen Verankerung eines Mindestlohns von 1.300 Euro. Die Industriellenvereinigung verweigert diese Anhebung der Mindestlöhne mit der Begründung, dass gerade in der Industrie der Großteil der Beschäftigten ohnedies über einem Bruttolohn bzw. -gehalt von 1.300 Euro liege. Das lässt Katzian nicht gelten.

Die Mindestlöhne und -gehälter müssen für die Menschen attraktiv sein. Wir wollen keine “Working poor”, also Menschen, die trotz Arbeit arm sind – wir wollen, dass Arbeit sich lohnt.

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  1. Kompromiss bei Mindestsicherung
  2. Bessere Absicherung für Arbeitslose notwendig

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