Grenzen der Arbeit – Arbeit ohne Grenzen

Wolfgang KatzianAll-in-Verträge versprechen Zeitautonomie und Flexibilität. Doch die Freiheit ist trügerisch – wer die Risiken nicht kennt, gerät rasch unter die Räder.

Wenn wir über Verteilungsgerechtigkeit sprechen, ist eines der wichtigsten Güter, das wir zu verteilen haben, unsere Zeit. Wie unsere Arbeitszeit gestaltet ist, hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf unsere persönliche Zufriedenheit, sondern auch auf unsere physische und psychische Gesundheit. Kaum ein Thema beschäftigt Gewerkschaften zu allen Zeiten und an allen Orten so stark wie das Thema Arbeitszeit. Kaum ein Gesetz, das ArbeitnehmerInnenrechte betrifft, wird so häufig gebrochen wie das Arbeitszeitgesetz.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viele Stunden wir pro Jahr, pro Woche und pro Tag arbeiten müssen, sondern ganz wesentlich auch um die Verteilung der Arbeitszeit. Eine Umfrage unter jungen ArbeitnehmerInnen zeigt, dass diesen eine gelungene Work-Life-Balance und weniger Stress oft wichtiger sind, als Karriere und Geld. Kurz gesagt, sich im Job selbst zu verwirklichen ist schön, aber es muss auch genug Zeit für das Leben neben dem Job bleiben.

Die Möglichkeit, die Arbeitszeit selbstbestimmt mit den eigenen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, erhöht unsere Lebensqualität ganz ungemein. Sogenannte All-in-Verträge versprechen den ArbeitnehmerInnen oft Zeitautonomie und Flexibilität. Ausgestattet mit Smart-Phone und Netbook können die ArbeitnehmerInnen scheinbar arbeiten wo, wann und wie sie wollen, Arbeit und Freizeit individuell aufeinander abstimmen. Klingt doch vielversprechend?

Doch autonom und flexibel kann man nur sein, wenn die Arbeit nicht überhand nimmt. Wenn Arbeitsdruck und Arbeitsvolumen ausufern, wenn Zielvorgaben immer höher gesteckt werden, dann wird aus der versprochenen
Selbstbestimmtheit und Gestaltungsfreiheit rasch ein Arbeiten rund um die Uhr. Wenn Blackberry, iPhone und Netbook die Freizeit dominieren und der Arbeitstag nicht enden will, ist es Zeit aufzupassen. Denn auch ein rasches dienstliches Telefonat am Abend ist Arbeitszeit – genauso das Checken der dienstlichen E-Mails am Wochenende und der kleine Gefallen für den Chef, den man noch so nebenbei erledigt.

Ein All-in-Vertrag setzt weder das Arbeitszeitgesetz außer Kraft, noch ist er Freibrief zur (Selbst-)Ausbeutung. Oft erweisen sich schon die Verträge an sich als rechtlich nicht zulässig. Schon mancher/manche ArbeitnehmerIn war überrascht, wie niedrig das vermeintlich gute Gehalt plötzlich wirkt, wenn man es in Relation zu den tatsächlich geleisteten Stunden setzt. Den eigenen Vertrag einmal von der Gewerkschaft prüfen zu lassen, ist daher in jedem Fall empfehlenswert, genauso wie eigene Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.

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  1. Ausgabe 3-4/2010
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