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Slowakei: Drastische Angriffe auf Arbeits- und Gewerkschaftsrechte

8. August 2011 · Kein Kommentar · Internationale Zusammenarbeit

Mitte Juli hat das slowakische Parlament auf Initiative der amtierende liberal-konservativen Regierung drastische Verschärfungen im slowakischen Arbeitsrecht beschlossen, die am 1. September in Kraft treten sollen. Im Wesentlichen zielen die Gesetzesänderungen auf eine weitere Schwächung der slowakischen Gewerkschaftsbewegung ab.

Zukünftig müssen Gewerkschaften nachweisen, dass sie mindestens 30% aller ArbeitnehmerInnen eines Betriebes organsieren, um ein Verhandlungsmandat für alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebes – beispielsweise in Kollektivvertragsangelegenheiten – zu erhalten. Außerdem wird es Betriebsräten zukünftig möglich sein, Vereinbarungen mit den ArbeitgeberInnen zu schließen, die Fragen der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung so regeln wie Kollektivverträge. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Slowakei Betriebsratsstrukturen oftmals durch Unterstützung von Seiten der Unternehmen in Konkurrenz zu unabhängigen gewerkschaftlichen Strukuren “gegründet” werden, ist auch diese Gesetzesänderung als ein Angriff auf die slowakische Gewerkschaftsbewegung zu verstehen.

Des Weiteren wurde die Anzahl der maximal zulässigen Überstunden pro Monat und Jahr für “Führungskräfte” und medizinisches Personal – durch die Opt-Out-Möglichkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie – dramatisch erhöht. Außerdem wurden die Sozialversicherungsbeiträge der ArbeitnehmerInnen drastisch erhöht, während die Beiträge der ArbeitgeberInnen stark gekürzt wurden und auch die Lohnausgleichszahlungen im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung wurden drastisch gekürzt.

Der Slowakische Gewerkschaftsbund KOZ SR lässt die Gesetzesänderungen zurzeit von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO) auf ihre Gesetzmäßigkeit mit internationalen ILO-Übereinkommen prüfen.

Weitere Informationen:

Slowakei demontiert Rechte von Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen (Elisabeth Beer, AK Wien, EU Infobrief 4)

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