Ziel ist die rechtliche Gleichstellung freier DienstnehmerInnen! „Obwohl freie DienstnehmerInnen mehrheitlich abhängig beschäftigt sind, haben sie nach wie vor keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Auch von anderen arbeitsrechtlichen Mindeststandards sind sie nach wie vor ausgeschlossen“, kritisiert Barbara Geml, Vorsitzende der Interessengemeinschaft work@flex der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Im Rahmen der gerade Österreichweit stattfindenden Aktionswoche zum Thema „Mehr Urlaub für alle!“ fordert die work@flex die rechtliche Gleichstellung freier DienstnehmerInnen.
In den letzten Jahren wurden für freie DienstnehmerInnen schon zahlreiche Verbesserungen erreicht: Seit 2008 sind sie in die Arbeitslosenversicherung, die Abfertigung Neu und den Insolvenzfonds miteinbezogen, gleich den Angestellten. Ab dem vierten Tag erhalten sie zudem von der Gebietskrankenkasse Krankengeld und sie bekommen Wochengeld. Zuletzt wurde im April 2011 die Gleichstellung beim Anspruch auf Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz durchgesetzt.
„Mit der Forderung nach bezahltem Urlaub für freie DienstnehmerInnen wollen wir einmal mehr aufzeigen, dass diese Gruppe im Hinblick auf ihre Rechte immer noch ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse sind. Für sie gelten nach wie vor weder Mindestlöhne noch das Arbeitszeitgesetz. Die Zeit ist reif ist für eine vollständige rechtliche Gleichstellung. Wir werden da nicht locker lassen“, kündigt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer an. Alle Informationen zur Aktionswoche „Mehr Urlaub für alle!“ unter http://www.gpa-djp.at/urlaub






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