Beim Volontariat können SchülerInnen oder StudentInnen erstmals Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeitswelt sammeln. Im Unterschied zum Pflichtpraktikum besteht allerdings kein Arbeitsverhältnis. Als VolontärIn ist man daher an keine Arbeitszeiten gebunden, der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht und der/die VolontärIn ist nicht in den Betrieb eingegliedert. Es besteht somit einerseits keine Arbeitsverpflichtung, aber auch kein Rechtsanspruch auf Entgelt. Arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Bestimmungen finden daher normalerweise keine Anwendung. VolontärInnen sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert und müssen durch den Arbeitgeber bei der AUVA angemeldet werden.
Unter 18
Für PraktikantInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sieht das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz Beschränkungen der Arbeitszeit und der erlaubten Tätigkeiten vor. Dieses Gesetz gilt sowohl für Ausbildungsverhältnisse als auch natürlich für Arbeitsverhältnisse.






[...] Im Vorfeld der sommerlichen Ferialjob Saison bietet die GPA-djp Jugend und das InfoBlog zu Formen des Arbeitsvertrags Überblick und Beratung zu Praktika, Ferienjobs und z.B. „Volontariat – Was ist das?„: „Beim Volontariat können SchülerInnen oder StudentInnen erstmals Erfahrungen und Kenntnisse in der …„ [...]