All-In-Vertrag, Beratung

Tipps für Ihren ‘All-in’ – Vertrag

Hier ein paar Tipps, worauf bei All-Inklusive Verträge zu achten ist. Zuerst aber, was ist eigentlich ein sogenannter “All-In-Vertrag”?

WAS IST EIN ALL IN – VERTRAG?

Bei All-in-Arbeitsverträgen deckt ein Gesamtgehalt pauschal alle Arbeitszeiten ab (Mehrstunden, Überstunden, …). Im Gesamtgehalt können genauso Aufwandsentschädigungen (z.B. Kilometergeld) pauschaliert enthalten sein.

All-in-Verträge können durchaus sinnvoll sein, vor allem für Führungskräfte und für hochqualifizierte ArbeitnehmerInnen, die ihre Arbeit und Arbeitszeiten weitgehend selbständig gestalten können.
Auch in diesen Fällen gilt das Günstigkeitsprinzip:

Nachteile gegenüber einem klassischen Arbeitsvertrag sollen nicht entstehen, kollektivvertragliche und gesetzliche Ansprüche müssen jedenfalls erfüllt sein.

Was im All-in-Vertrag nicht fehlen darf ist die Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit aller Ansprüche. Dies ist das erste Kriterium für einen fairen All-in-Vertrag:

  • Angabe des Mindestgehalts ohne Überstunden laut Kollektivvertrag
  • Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten
  • Aufzählung, was im All-in-Vertrag abgegolten ist und was extra bezahlt wird
  • Vereinbarung, wie das All-in-Gehalt jährlich zu erhöhen ist.

TIPPS für Ihren ALL IN – VERTRAG

Worauf sollten Sie achten:

Mehrarbeit/Überstunden
Mit dem Abschluss einer All-in-Vereinbarung kann Ihr Arbeitgeber erwarten, dass Sie Überstunden leisten. Das ist aber kein Freibrief. Regeln aus Gesetz und Ihrem Kollektivvertrag sowie der für Überstunden vorgesehene All-in-Betrag grenzen die Anzahl zulässiger bzw. pauschal bezahlter
Mehrarbeit ein.
Rechnen Sie nach!

Leistungsbezogene Entgeltbestandteile
Diese Kombination von All-in-Gehalt mit Leistungsentgelt (Bonus) birgt zwei Gefahren: Intransparenz und Systemdruck auf Überarbeitung, Stress und Burnout.
Halten Sie diese Bestandteile auseinander!

Zulagen
Aus betrieblichen oder kollektivvertraglichen Vereinbarungen gebührende Zulagen können in All-in eingerechnet werden, dann sind entsprechend weniger Überstunden abgedeckt.

Aufwandsentschädigungen
Taggelder, Kilometergeld usw. ist Entschädigung für Aufwand und sollte extra bezahlt werden. Eine Einrechnung ins All-in-Gehalt bereitet Probleme bei der Abschätzbarkeit, aber auch abgabentechnisch (Steuer, Sozialversicherung).

Gleitzeit, Teilzeit
Diese Arbeitszeitmodelle sind im Prinzip mit All-in-Verträgen verknüpfbar, zu beachten ist die klare Abgrenzung der mit All-in abgegoltenen Überstunden von der flexibel gehandhabten normalen Arbeitszeit.

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