Hier ein paar Tipps, worauf bei All-Inklusive Verträge zu achten ist. Zuerst aber, was ist eigentlich ein sogenannter “All-In-Vertrag”?
WAS IST EIN ALL IN – VERTRAG?
Bei All-in-Arbeitsverträgen deckt ein Gesamtgehalt pauschal alle Arbeitszeiten ab (Mehrstunden, Überstunden, …). Im Gesamtgehalt können genauso Aufwandsentschädigungen (z.B. Kilometergeld) pauschaliert enthalten sein.
All-in-Verträge können durchaus sinnvoll sein, vor allem für Führungskräfte und für hochqualifizierte ArbeitnehmerInnen, die ihre Arbeit und Arbeitszeiten weitgehend selbständig gestalten können.
Auch in diesen Fällen gilt das Günstigkeitsprinzip:
Nachteile gegenüber einem klassischen Arbeitsvertrag sollen nicht entstehen, kollektivvertragliche und gesetzliche Ansprüche müssen jedenfalls erfüllt sein.
Was im All-in-Vertrag nicht fehlen darf ist die Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit aller Ansprüche. Dies ist das erste Kriterium für einen fairen All-in-Vertrag:
- Angabe des Mindestgehalts ohne Überstunden laut Kollektivvertrag
- Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten
- Aufzählung, was im All-in-Vertrag abgegolten ist und was extra bezahlt wird
- Vereinbarung, wie das All-in-Gehalt jährlich zu erhöhen ist.
TIPPS für Ihren ALL IN – VERTRAG
Worauf sollten Sie achten:
Mehrarbeit/Überstunden
Mit dem Abschluss einer All-in-Vereinbarung kann Ihr Arbeitgeber erwarten, dass Sie Überstunden leisten. Das ist aber kein Freibrief. Regeln aus Gesetz und Ihrem Kollektivvertrag sowie der für Überstunden vorgesehene All-in-Betrag grenzen die Anzahl zulässiger bzw. pauschal bezahlter
Mehrarbeit ein.
Rechnen Sie nach!
Leistungsbezogene Entgeltbestandteile
Diese Kombination von All-in-Gehalt mit Leistungsentgelt (Bonus) birgt zwei Gefahren: Intransparenz und Systemdruck auf Überarbeitung, Stress und Burnout.
Halten Sie diese Bestandteile auseinander!
Zulagen
Aus betrieblichen oder kollektivvertraglichen Vereinbarungen gebührende Zulagen können in All-in eingerechnet werden, dann sind entsprechend weniger Überstunden abgedeckt.
Aufwandsentschädigungen
Taggelder, Kilometergeld usw. ist Entschädigung für Aufwand und sollte extra bezahlt werden. Eine Einrechnung ins All-in-Gehalt bereitet Probleme bei der Abschätzbarkeit, aber auch abgabentechnisch (Steuer, Sozialversicherung).
Gleitzeit, Teilzeit
Diese Arbeitszeitmodelle sind im Prinzip mit All-in-Verträgen verknüpfbar, zu beachten ist die klare Abgrenzung der mit All-in abgegoltenen Überstunden von der flexibel gehandhabten normalen Arbeitszeit.






zu den Risken eines All-In Vertrags erst kürzlich einen kurzen Aufschrei in einem Blog gelesen.
Da heißt es:
“WAHNSINN
vor 7 jahren bin ich sozusagen von heute an bis nach silvester auf zeitausgleich gegangen.
da ist mir mittlerweile mein all-in vertrag eeetwas in die quere gekommen.
heuer hätte ich 2 monate zeitausgleich zusammen bekommen.”
http://dieguteseite.antville.org/stories/1956811/
Kann man bei 600 Überstunden im Jahr (40 Stunden-Woche) schon von Ausbeute sprechen? Habe All-In Vertrag. Sonst hätte ich den Job nicht bekommen. Es gibt keinen KV für meinen Beruf. Bin aber kein LEITENDER Angestellter