Arbeitsrecht

Dienstreise: Arbeitszeit –Reisezeit – Ruhezeit

Dienstreisen gehören in den meisten qualifizierten Berufen zum Tagesgeschehen. In Österreich werden jährlich 4 – 5 Millionen Dienstreisen pro Jahr absolviert, ca. 1,2 Millionen ArbeitnehmerInnen sind von diesem Thema betroffen, mehr als ein Drittel aller ArbeitnehmerInnen hat zumindest eine Dienstreise im Jahr.

  • Doch was zählt auf Dienstreisen als Arbeitszeit?
  • Was sind aktive oder passive Reisezeiten?
  • Wie kann man die vorgesehenen Ruhezeiten einhalten?
  • Wie gestaltet sich die Bewertung von Ansprüchen für Steuer und Sozialversicherung?

Hier einige Tipps der GPA-djp, die anläßlich einer Veranstaltung zusammengefasst wurden:

Hier die Datei zum Downloaden: PP arbeits-reisezeit

PersonalistInnen, BetriebsrätInnen und Betroffene diskutierten im Anschluss an die Präsentation der aktuellen gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen den betrieblichen Alltag. Klärende Unterstützung lieferte die an diesem Abend veröffentlichte Broschüre von work@professional  „Arbeitszeit – Reisezeit – Ruhezeit“. Sie gab Antworten auf häufig gestellte Fragen und lieferte eindringlich gute Beispiele.
Die Diskussion brachte folgende Erkenntnisse zutage: Dank mobiler Kommunikation und mobiler Arbeitsmittel sind Reisezeiten meistens aktive Arbeitszeiten. Reise-Ruhezeiten sind Ausnahmen. Verkehrsmittel sind Arbeitsplätze, der Begriff Dienstreise-Arbeitszeit ist wesentlich.
In Zeiten eines Europas ohne Grenzen, bewegen wir uns mit den Begriffen Inlands- und Auslandsdienstreisen auf historischem Terrain. Das Taggeld, das traditionell lediglich dem Mehraufwand Rechnung trägt, sollte grundsätzlich auch Mehrbelastung und erhöhte Anforderungen vergüten. Die Höhe des Taggeldes sollte sich, entsprechend dem Reiserahmen, an EU-Tagsätzen orientieren. Noch immer sind Abrechnungmodalitäten häufig zu kompliziert und schlecht nachvollziehbar. Es existieren keine klaren Regelungen zu Verkehrsmitteln. Speziell aus der Sicht der Fach- und Führungskräfte ist zu fordern, dass das Dienstreisemanagement in Unternehmen auf Basis des AZG und des ARG verantwortungsvoll durchgeführt werden muss.
Die Broschüre Arbeitszeit – Reisezeit – Ruhezeit war die erste Veröffentlichung von work@professional  zu diesem Thema. Sie fand ihre Erweiterung mit dem im August 2011 veröffentlichten Zusatzkollektivvertrag zu Dienstreisen, Außendienst und Mobildienst, der Vorschläge für branchenübergreifende europataugliche Kollektivvertragslösungen liefert. Der Zusatzkollektivvertrag wurde in Zusammenarbeit mit work@external, der Interessengemeinschaft für AußendienstmitarbeiterInnen entwickelt.
Andrea Kampelmühler
Im November 2011

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