Einfach zum Nachdenken: Die Forderungen der Erhöhung des Arbeitslosengeld, so wie sie hier im Blog als Mindestziel genannt werden, die würden sich belaufen auf rd. 300 Mio. €.
Für das Bankenpaket wurden bekanntlich 15 Mrd. € bereitgestellt.
… und noch etwas zum Staunen: Die Reduzierung der Körperschaftssteuer von 35% auf 24% seit 2005 ergibt da den läppischen Betrag von € 7,5 Mrd.!!!!
Clubobmann Michael Ritsch bringt folgenden Antrag an das Präsidium des Vorarlberger Landtages ein:
Bregenz, 25. November 2009
Betrifft: „Der Job ist weg. Die Fixkosten bleiben“ – Erhöhung des Arbeitslosengeldes
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
im Oktober 2009 waren beim Arbeitsmarktservice 12.288 Menschen arbeitslos gemeldet, was
einer Steigerung von 33,3 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht.
Arbeitslosigkeit ist dabei längst kein Randgruppenthema mehr, denn jede/r fünfte
ArbeitnehmerIn verliert pro Jahr den Job.
Die Anhebung der Nettoersatzrate kostet pro Prozentpunkt rund 30 Mio. Euro. Eine Anhebung von 55% auf 65% würde das Budget also mit 300 Mio. Euro belasten. Dabei darf nicht übersehen werden, dass eine Anhebung des Arbeitslosengeldes auch konjunkturstabilisierende Wirkung hat und ein Teil der Mittel über höheren Konsum und Steuern wieder ins Budget zurückfließt. Nur zum Vergleich: für die angeschlagene Kärnter Hypo-Alpe-Adria Bank hat die Bundesregierung nach oberflächlicher Prüfung binnen weniger Tage 900 Mio. locker gemacht. Natürlich wäre eine Gegenfinanzierung in Form höherer vermögensbezogener Steuern sinnvoll, die GPA-djp hat dazu ein eigenes Vermögensteuermodell entwickelt. Im GPA-djp Modell gibt es eine Freigrenze von 500.000 Euro, so dass der vielzitierte “kleine Häuslbauer” nicht getroffen wäre.
“ÖGB-Arbeitsmarktsprecher Kaske und AK-Präsident Tumpel fordern von Finanzminister Pröll ein Arbeitslosengeld auf EU-Niveau.“
… titelt das Wirtschaftsblatt am 11.11.2009. Und schreibt weiter:
Das für Österreich erwartete Wachstum für 2010 von 1,1 Prozent werde nicht ausreichen, um genügend Arbeitsplätze zu schaffen. Kaske und Tumpel fordern u. a. eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf das EU-Niveau von 64 Prozent des vorhergehenden Einkommens.
Der prognostizierte weitere Anstieg der Arbeitslosigkeit macht rasches Handeln nötig, um das Abgleiten vieler Menschen in die Armut zu verhindern. Schon jetzt sind in Österreich an die 400.000 Menschen von Armut betroffen, ein Viertel davon sind Kinder!
Neben der Mindestsicherung tritt der ÖGB daher für die rasche Erhöhung der Nettoersatzrate im Arbeitslosengeld ein. Der 17. ÖGB-Bundeskongress hat dazu im Sommer 2009 die Anhebung mindestens auf europäisches Durchschnittsniveau beschlossen (derzeit rund 64 Prozent). In einem ersten Schritt ist die Nettoersatzrate auf zumindest 60 Prozent anzuheben und das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe nicht mehr anzurechnen.
Wenn die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch bleibt, wird die Massenkaufkraft sinken, das würde die Erholung der Wirtschaft sofort wieder bremsen. Um das zu verhindern und um dafür zu sorgen, dass der Aufschwung auch tatsächlich bei den Menschen ankommt, verlangt der ÖGB insbesondere vom Finanzminister, die Erhöhung des Arbeitslosengeldes rasch zu finanzieren.
Die Arbeitslosigkeit steigt heuer auf den höchsten Stand seit 1945. Das bedarf auch Änderungen im System der Arbeitslosenversicherung. Wir verlangen, dass man jene Menschen die ihren Arbeitsplatz verlieren, nicht in die Armut fallen läßt.
Daher sollen die Leistungen erhöht werden (siehe die Forderungen GPA-djp). Niemand kann davon ausgehen, dass jeder der Arbeiten will eine Arbeit findet. Im internationalen Vergleich sind Leistungen für Arbeitslose in Österreich sehr gering.
Anhebung der Nettoersatzrate auf 70%
Erhöhung der Mindestbezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 30 Woche
Entfall der Partereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe
Rasche Einführung der Mindestsicherung, für alle die trotzdem nicht existenzsichernde Leistungen erhalten
Im Regierungsprogramm sind für Arbeitslose Verbesserungen vorgesehen, allerdings unter Vorbehalt der Umsetzung der Mindestsicherung. Außerdem stehen die Punkte unter Budgetvorbehalt! Das bedeutet, dass sie nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtungen – umgesetzt werden können.
Die Umsetzung der Mindestsicherung wurde nun auf Oktober 2010 verschoben. Es ist nicht einzusehen dass Verbesserungen davon abhängig gemacht werden, bis sich die Bundesländer und der Bund auf alle Details der Umsetzung geeinigt haben.
Die dramatische Verschlechterung der Arbeitsmarktlage ist bereits eingetreten. Die Krise wartet nicht auf eine Einigung. Der Bund soll die vereinbarten Maßnahmen umgehend umsetzen. Das sind:
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