Argumente

19. November 2009

Warum eine bessere Absicherung Arbeitsloser notwendig ist

Arbeitslosigkeit wird nicht rasch verschwinden – viele Menschen betroffen

Den bislang höchsten Stand erreicht die Arbeitslosigkeit im Jahr 2005. Damals lag sie im Jahresdurchschnitt bei etwas über 250.000 Personen. Im Wirtschaftsaufschwung 2006 bis 2008 sank sie dann bis auf 212.000 Personen 2008. Die Wirtschaftskrise hat diesen erfreulichen Abbau in kürzester Zeit vernichtet. Die Arbeitslosigkeit lag 2009 seit Februar jedes Monat um mehr als 50.000 Personen über dem Stand ein Jahr zuvor. Das WIFO erwartet für heuer durchschnittlich etwa 270.000 und für 2010 310.000 Arbeitslose. Selbst wenn der Rückgang der Wirtschaft gestoppt werden kann, wird es Jahre dauern die Arbeitslosigkeit wieder abzubauen. Denn eine Reduktion der Arbeitslosigkeit tritt meist erst ab einem Wirtschaftswachstum von etwa 2,5% ein. Dieses ist aber in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Das betrifft insbesondere jene Branchen die von der Krise besonders hart betroffen sind.

Die Anzahl der Betroffenen ist insgesamt weitaus höher. Jedes Jahr sind etwa 800.000 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, also zumindest einen Tag arbeitslos (2006: 802.563, 2008: 776.194). Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit dauerte 2008 103 Tage. Die Dauer steigt mit dem Alter. Werte über 100 Tage sind ab den 40 Jährigen festzustellen. 45 bis 50 Jährige sind durchschnittlich 120 Tage arbeitslos. 2008 waren 124.000 Personen länger als ein halbes Jahr arbeitslos und damit von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, etwa 17.000 Personen waren schon länger als ein Jahr arbeitslos.
Das bedeutet dass bei etwa 3,4 Mio. unselbständig Beschäftigten fast jeder Vierte betroffen ist. Durch die Wirtschafskrise wird sich diese Betroffenheit stark erhöhen.

Arbeitslosigkeit trifft daher einen sehr großen Teil der ArbeitnehmerInnen. Und Arbeitslosigkeit ist ein Hauptrisiko für Armut. Das Arbeitslosengeld liegt im Durchschnitt unter der Armutsgrenze und zwingt die Betroffenen zu starken Einschränkungen. Wenn der Bezug nach 20 bis 52 Wochen endet, kann man Notstandshilfe beantragen. Doch auf diese wird ein Einkommen des/der Partner/in angerechnet. Häufig wird sie daher gekürzt oder ganz gestrichen. Das bedeutet in dem entsprechenden Haushalt ein Einkommen zur Gänze wegfällt!

Die Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende betrug in Österreich 912 Euro pro Monat und erhöhte sich bei Mehrpersonenhaushalten um 456 Euro pro Erwachsenen bzw. um 274 Euro pro Kind.

Die Armutsgefährdung (Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle) ist bei Arbeitslosen weitaus höher als bei Erwerbstätigen und nimmt mit Dauer der Arbeitslosigkeit stark zu. Bei den 1- 5 Monate Arbeitslosen beträgt sie 10%, bei den 6 – 11 Monate Arbeitslosen 24% und bei den ganzjährig Arbeitslosen 52%.

Armutsgefährdung

Höhe Leistungen Arbeitslosengeld
Das durchschnittliche monatliche Arbeitslosengeld betrug im Dezember 2008 806 EUR, die Notstandshilfe durchschnittliche 603 EUR. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld war im Oktober 2008 inflationsbereinigt um sieben Prozent geringer als im Jahresdurchschnitt 2000.

Höhe, Dez. 2008 Frauen Männer insgesamt

Armutsgefährdungsschwelle 912 EUR

Arbeitslosengeld 696,6 855,1 805,9
Notstandshilfe 522,1 655,8 602,7

Berechnung Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld setzt sich aus dem Grundbetrag und gegebenenfalls aus dem Familienzuschlag und Ergänzungsbetrag zusammen. Die Nettoersatzrate von 55% ergibt sich für jene Personen, die keine Zuschläge und Ergänzungsbetrag erhalten.

Grundbetrag: Von der Bruttobemessungsgrundlage werden die sozialen Abgaben sowie die Einkommensteuer abgezogen. 55 Prozent dieses errechneten täglichen Nettoeinkommens gebühren als Tagsatz für den Grundbetrag des Arbeitslosengeldes.

Familienzuschläge werden gewährt, wenn der/die Arbeitslose für den Unterhalt von Angehörigen (Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, u.U. Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Lebensgefährte oder Lebensgefährtin) sorgen. Der Familienzuschlag beträgt pro Person 0,97 EUR.

Wenn Grundbetrag und Familienzuschlag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende liegen (2009: 772,5 EUR), kann mit dem Ergänzungsbetrag auf bis zu 60 bzw. 80 Prozent des täglichen Nettoeinkommens aufgestockt werden.
Maximal können Grundbetrag und Ergänzungsbetrag 60 Prozent des täglichen Nettoeinkommens erreichen. Besteht ein Anspruch für unterhaltspflichtige Angehörige (Familienzuschläge), dürfen Grundbetrag, Ergänzungsbetrag und Familienzuschläge zusammen 80 Prozent des täglichen Nettoeinkommens nicht übersteigen.

Bemessungsgrundlage
Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld wird in der ersten Jahreshälfte das Einkommen des Vorvorjahres herangezogen wurde (die Beitragsgrundlage des Vorjahres ist in diesem Zeitraum noch nicht verfügbar) und für Berechnungen in der zweiten Jahreshälfte auf das Einkommen des Vorjahres abgestellt wurde. Durch das 2. Arbeitsmarktpaket wird das Vorvorjahresgehalt um die Inflationsrate aufgewertet. Für Menschen, die in der ersten Jahreshälfte arbeitslos werden, wird die Inflation somit ausgeglichen. Es erfolgt aber keine laufende Valorisierung während des Leistungsbezuges!
Die Höchstbemessungsgrundlage nach dem AlVG beträgt Monatlich EUR 3750,00 brutto. Das höchste Arbeitslosengeld für Personen ohne Familienzuschläge beträgt 1316,1 EUR.

Anspruchsvoraussetzungen
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben bedarf es folgender Vorraussetzungen:

  • bei erstmaliger Inanspruchnahme muß man innerhalb der letzten 2 Jahre 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
  • „Jugendanwartschaft“: Personen unter 25 müssen bei erstmaliger Geltendmachung innerhalb der letzten 12 Monate 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger beschäftigt gewesen sein.
  • Bei weiteren Inanspruchnahmen sind 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres notwendig.

Bezugsdauer
Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt.
Wenn man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige beschäftigt war, erhöht sich die Dauer auf 30 Wochen.
Personen über 40, die innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten bis zu 39 Wochen Arbeitslosengeld.

Personen über 50, die innerhalb der letzten 15 Jahre insgesamt 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können bis zu 52 Wochen Arbeitslosengeld beziehen.

Berechnung Notstandshilfe

Die Notstandshilfe beträgt 95 % des vorher bezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn dieser den Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich € 772,40 nicht übersteigt. In den übrigen Fällen gebührt als Notstandshilfe 92 % des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes. Ein beim Arbeitslosengeld zuerkannter Ergänzungsbetrag fließt nicht in die Bemessung der Notstandshilfe ein!

Ein Partereinkommen über dem Freibetrag von 488 EUR reduziert die Notstandshilfe. Das bedeutet: Sobald das Partereinkommen abzüglich Freibetrag höher als die Notstandshilfe wäre, wird diese nicht bezahlt.

Die durchschnittliche Notstandshilfe lag 2008 bei 603 EUR (entspricht etwa einem vorigen Erwerbseinkommen von brutto 1.125 EUR).

Wenn der Partner beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1.100 EUR hat, werden 612 EUR (1.100 minus 488) auf die Notstandshilfe angerechnet. Wenn dise bei 600 EUR liegt, wird sie daher auf 0  EUR reduziert.

Wer ein eigenes Einkommen von 1.150 EUR brutto hatte, dann ein Arbeitslosengeld von 647,7 EUR, würde die Notstandshilfe 615 EUR betragen. Durch die Partereinkommensanrechnung liegt sie bei 3 EUR.

Zu 90% führt die Partnereinkommensanrechnung dazu dass Frauen die Notstandshilfe weggekürzt wird. 2007 wurde die Notstandshilfe bundesweit in 14.889 Fällen abgelehnt oder eingestellt. Betroffen waren 12.717 Frauen und 2172 Männer.
Die Partnereinkommensregelung bedeutet eine massive Armutsgefährdung. Denn in vielen Fällen führt sie bei Arbeitslosigkeit dazu, dass nach nicht einmal einem Jahr in einem ehemaligen Zweiverdienerhaushalt, eine gesamtes Einkommen völlig wegfällt.

Beispiele Höhe Arbeitslosengeld:

Die Nettoersatzrate bezieht sich nicht auf das monatliche Nettoeinkommen, sondern auf das Jahresnettoeinkommen (also inklusive der begünstigten Sonderzahlungen). Vom Jahresnettoeinkommen erhält man 55% aufgeteilt auf 12 (statt 14) Zahlungen.

Nettoersatzrate

Nettoersatzrate

monatliches. Bruttoeinkommen

Kein Kind

2 Kinder

700

57%

76%

1000

57%

76%

1400

59%

58%

1700

54%

56%

2500

54%

56%

3000

54%

55%

4020

45%

46%

5000

36%

37%

  • Teilzeitbeschäftigte Bruttoeinkommen 700 EUR
    o Keine Kinder, netto 594,51 EUR, Arbeitslosengeld: 396,6
    o 2 Kinder, netto 594,51 Arbeitslosengeld mit Familienzuschlag für 2 Kinder: 528,6
  • Teilzeitbeschäftigte Bruttoeinkommen 1.000 EUR
    o Keine Kinder, netto 849,3 EUR, Arbeitslosengeld: 566,7
    o 2 Kinder, Arbeitslosengeld mit Familienzuschlag für 2 Kinder: 755,40,
  • Handelsangestellte 1.400
    o Kinderlos, netto 1.097,53 €, Arbeitslosengeld: 759 EUR
    o 2 Kinder, AVAB, netto: 1147,02 EUR, Arbeitslosengeld: 772,5  EUR
  • SozialarbeiterIn, Bruttoeinkommen 1.700 EUR
    o Keine Kinder, netto 1.253,61 EUR, Arbeitslosengeld:801,3
    o 2 Kinder (wenn AVAB: 1.309,36 EUR) Familienzuschlag für 2 Kinder: 859,5,
  • Angestellter, Bruttoeinkommen 2.500 EUR
    o Keine Kinder, netto 1.669,81 EUR, Arbeitslosengeld: 1.083,6 EUR
    o 2 Kinder (wenn AVAB: 1.725,56 EUR) Familienzuschlag für 2 Kinder: 1141,8 EUR
  • Industrieangestellter, Bruttoeinkommen 3.000 EUR
    o Keine Kinder, netto 1.905,86 EUR, Arbeitslosengeld: 1.246,8 EUR
    o 2 Kinder (wenn AVAB: 1.961,61 EUR) Arbeitslosengeld inkl. Familienzuschlag für 2 Kinder: 1305 EUR,
  • Abteilungsleiter, Bruttoeinkommen 4.020 EUR; Verdienst an der Höchstbeitragsgrundlage
    o keine Kinder netto 2380,42 EUR, Arbeitslosengeld 1316,10 EUR
    o 2 Kinder, AVAB – netto: 2.436,17 €, Arbeitslosengeld mit 2 Familienzuschlägen: 1374,3 EU

Im internationalen Vergleich sind die Leistungen für Arbeitslose in Österreich sehr gering

Nettoersatzrate siehe Artikel

Was steht im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm sind für Arbeitslose Verbesserungen vorgesehen, allerdings unter zweifachem Vorbehalt: erstens der Umsetzung der Mindestsicherung, zweites unter Budgetvorbehalt! Das bedeutet, dass sie nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtungen – umgesetzt werden können.

Die Umsetzung der Mindestsicherung wurde nun auf Oktober 2010 verschoben. Es ist nicht einzusehen dass Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung davon abhängig gemacht werden, ob sich die Bundesländer und der Bund auf alle Details der Umsetzung der Mindestsicherung geeinigt haben. Die dramatische Verschlechterung der Arbeitsmarktlage ist bereits eingetreten. Die Krise wartet nicht auf eine Einigung. Der Bund soll die vereinbarten Maßnahmen umgehend umsetzen.

Folgende Maßnahmen sind im Regierungsprogramm vorgesehen:

  • Das System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz soll auch in der Notstandshilfe gelten, d.h. die Notstandshilfe beträgt 95 % des Arbeitslosengeldes bei auf bis zu 60 % erhöhter Nettoersatzrate.
  • Bei Personen mit Familienzuschlägen wird die auf bis zu 80 % erhöhte Nettoersatzrate künftig auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis herangezogen.
  • Die Anrechnungsbestimmungen über das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe werden dahingehend geändert, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz (zuzüglich Kinderzuschläge führt)
  • Die Erhöhung des Familienzuschlages zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe wird geprüft.

Was will die Gpa-djp

Die Arbeitslosigkeit steigt heuer auf den höchsten Stand seit 1945. Das bedarf auch Änderungen im System der Arbeitslosenversicherung. Wir verlangen, dass man jene Menschen die ihren Arbeitsplatz verlieren, nicht in die Armut fallen läßt. Daher sollen die Leistungen erhöht werden. Niemand kann davon ausgehen, dass jeder der Arbeiten will eine Arbeit findet. Im internationalen Vergleich sind Leistungen für Arbeitslose in Österreich sehr gering.

  • Sofortige Anhebung der Nettoersatzrate
  • Erhöhung der Mindestbezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 30 Woche
  • Entfall der Partereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe
  • Rasche Einführung der Mindestsicherung über der Armutsgrenze, für alle die trotzdem nicht existenzsichernde Leistungen erhalten

Hier das Argumentarium zum Downloaden

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