Was steht im Regierungsprogramm
Im Regierungsprogramm sind für Arbeitslose Verbesserungen vorgesehen, allerdings unter Vorbehalt der Umsetzung der Mindestsicherung. Außerdem stehen die Punkte unter Budgetvorbehalt! Das bedeutet, dass sie nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtungen – umgesetzt werden können.
Die Umsetzung der Mindestsicherung wurde nun auf Oktober 2010 verschoben. Es ist nicht einzusehen dass Verbesserungen davon abhängig gemacht werden, bis sich die Bundesländer und der Bund auf alle Details der Umsetzung geeinigt haben.
Die dramatische Verschlechterung der Arbeitsmarktlage ist bereits eingetreten. Die Krise wartet nicht auf eine Einigung. Der Bund soll die vereinbarten Maßnahmen umgehend umsetzen. Das sind:
- Das System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz soll auch in der Notstandshilfe gelten, d.h. die Notstandshilfe beträgt 95 % des Arbeitslosengeldes bei auf bis zu 60 % erhöhter Nettoersatzrate.
- Bei Personen mit Familienzuschlägen wird die auf bis zu 80 % erhöhte Nettoersatzrate künftig auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis herangezogen.
- Die Anrechnungsbestimmungen über das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe werden dahingehend geändert, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz (zuzüglich Kinderzuschläge führt).
- Die Erhöhung des Familienzuschlages zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe wird geprüft.
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